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Familienrecht

Wir bieten: Beratung für Verliebte.

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
Ob sich das Herz zum Herzen findet!
Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.“

Wer kennt sie nicht, die geflügelten Worte aus Schillers Glocke? 1799, als Schiller das Gedicht von der Glocke vollendete, hatten Eheprobleme noch eine ganz andere Bedeutung als heute. Bis dass der Tod euch scheidet, war für Eheleute die Regel.

Die Scheidungszahlen im Deutschland des 21. Jahrhunderts zeigen eindrucksvoll, dass die Ehe, die eigentlich auf Lebenszeit angelegt ist, für viele Eheleute so nicht endet, sondern früher, nämlich vor dem Scheidungsrichter. Oft wird man von außen betrachtet, nicht einmal sagen können, dass die Eheleute sich vor der Eheschließung nicht eingehend geprüft hätten. Denn viele Eheleute leben heute bereits über Jahre hinweg zusammen und heiraten dann erst. Um lange Reue zu vermeiden oder wenigstens zu mildern, ist vorsorgliche Beratung beim Familienanwalt eine gute Entscheidung.

Wir beraten deshalb nicht nur Scheidungswillige, Trennungswillige und Getrennte, sondern auch Heiratswillige und sogar Personen, die ohne Trauschein zusammenleben wollen, aber auch doch irgendwie geordnet und nicht in „wilder Ehe“.

Eine solche vorsorgliche Beratung bringt Ihnen erhebliche Vorteile, denn Sie erfahren, welche Rechtsfolgen die Eheschließung mit sich bringt. Dadurch können Sie besser einschätzen und für sich entscheiden, ob die gesetzlichen Regelungen für Sie gut passen oder ob Sie lieber einen Ehevertrag schließen, in welchem sie Trennungs-und Scheidungsfolgen regeln und möglicherweise auch die erbrechtlichen Folgen.

Wir bieten auch: Beratung für Nichtmehrverliebte.

Sie kennen Schillers Glocke nicht? Sie dachten, der Spruch lautet: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich noch was Bessres findet? Keine Sorge! Solche Fragen stellen wir nicht! Wir beraten alle Personen, die familienrechtlichen Rat benötigen. Trennungswillige genauso wie Versöhnungswillige und unglücklich Verliebte, die verlassen wurden und auch wütende und enttäuschte oder traurige Menschen, die sitzen gelassen wurden. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und hören zu. Fragen stellen wir nur, um Ihr Problem zu erkennen und zu verstehen und die für Sie passende Lösung zu finden.

Als Mandant oder Mandantin entscheiden Sie, was Sie uns sagen und was Sie wollen. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen und die Rechtslage erläutern. Wir informieren Sie, welcher Weg wirtschaftlich für Sie am besten ist, beachten aber auch Belange gemeinsamer Kinder.

Wenn sich Streit vor Gericht gar nicht vermeiden lässt, so kämpfen wir dort für Ihr Recht. Oft lohnt es sich aber auch noch nach einer Trennung für alle Beteiligten, sich um eine Einigung zu bemühen und Kompromisse zu schließen. Gerichtsverfahren kosten nicht nur viel Geld, sondern auch Nerven. Sie können zudem auch Jahre dauern und über mehrere Instanzen gehen. Um Ihnen dies zu ersparen, verhandeln wir auch mit der Gegenseite, wenn Sie das wünschen und setzen uns zusammen.

Eheverträge mit Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen bieten sich insbesondere bei Eheleuten mit hohen Vermögenswerten an und auch bei Unternehmerehen oder auch bei Ehepartnern mit großem Altersunterschied. Das trifft nicht nur auf Alleinunternehmer zu, sondern gerade auch auf solche Unternehmer, die an Gesellschaften beteiligt sind.
Oft wird dann die Gütertrennung gewählt, manchmal aber auch die modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Im Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre persönliche Situation ein und thematisieren auch nicht so bekannte Bereiche wie z.B. das Nebengüterrecht.

Möglicherweise haben Sie auch eine Ehegatteninnengesellschaft und wissen das gar nicht. Unbenannte Zuwendungen oder auch Schwiegerelternschenkungen können Gegenstand der Beratung sein.

Sie werden von uns in Beratungsgesprächen umfassend über alles informiert, was zum Kernbereich der Ehe gehört. Die Ehe ist das klassische Versorgungsinstitut. Somit erfahren Sie von uns auch alles Wichtige zum Ehegattenunterhalt, vor und nach der Scheidung und natürlich auch zum Kindesunterhalt.

Altersvorsorgeunterhalt, Bremer Tabelle, Aufstockungsunterhalt, Erwerbsobliegenheit, fiktives Einkommen, Selbstbehalt, Düsseldorfer Tabelle, Leitlinien, Mindestunterhalt, Mehrbedarf, Sonderbedarf und auch Sättigungsgrenze sind für uns keine Fremdwörter.

Auch über den Versorgungsausgleich sprechen wir nicht erst, wenn der Scheidungsantrag eingereicht wird, sondern bereits im allerersten Gespräch.

Zeiten ändern sich. Auffassungen ändern sich. Was vor Jahren noch undenkbar war, ist heute keine Seltenheit mehr. Man denke nur an das Wechselmodell. In der Folge ändert sich auch von Zeit zu Zeit die Rechtsprechung. Den geänderten Lebensbedingungen und Ansichten werden dann auch die Gesetze angepasst.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet weist so viele Bezüge zu anderen Rechtsgebieten auf wie Familienrecht. Bei Unternehmerehen kommen beispielsweise Bezüge zum Steuerrecht und auch zum Gesellschaftsrecht in Betracht. Hier kann es erforderlich sein, auch Rat beim Steuerberater einzuholen. Bei insolventen Unterhaltsverpflichteten kann es ein Bezug zum Insolvenzrecht sein. Bewohnten die Eheleute zusammen eine Mietwohnung, so bietet die Ehewohnung Bezug zum Mietrecht. Bezieht ein Ehegatte Sozialleistungen vom Staat, so gibt es Bezüge zum Sozialrecht.

Die Kenntnis der Gesetzeslage und auch der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte und des Kammergerichts Berlin sind unabdingbar.
Sie merken also, Familienrecht ist anspruchsvoll und spannend. Kein Fall gleicht dem anderen.
Wir stellen uns gern dieser täglichen Herausforderung.

Eine rechtzeitige Beratung erspart in den meisten Fällen hohe Kosten und schont darüber hinaus auch Ihre Nerven. Als Rechtsanwältinnen und Fachanwältin für Familienrecht sorgen wir mit kühlem Kopf für die gebotene Sachlichkeit selbst in erhitzten Diskussionen.

Wenn Sie sich bereits getrennt haben oder daran denken sich zu trennen, dann sind wir als Familienanwälte Ihre ersten Ansprechpartner.
Kompetent werden wir Sie im ersten Beratungsgespräch über die Folgen von Trennung und Scheidung aufklären. Kommen Sie deshalb so früh wie möglich zu uns!