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Schnelle / Einvernehmliche Ehescheidung

Sie möchten schnell geschieden werden?

Voraussetzung ist, dass Sie sich über die Fragen, welche mit der Trennung und einer Ehescheidung einhergehen, bereits geeinigt haben. Hierzu gehören unter anderem Fragen des Trennungsunterhalts, des nachehelichen Unterhalts, der Aufteilung des Hausrats, des Zugewinns und falls Sie minderjährige gemeinsame Kinder haben, auch z.B. Regelungen des Umgangs und der Sorge.

Die verschiedenen Themen im Rahmen einer Ehescheidung können in einer zuvor geschlossenen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden.

Haben Sie sich über all diese Dinge geeinigt, steht einem schnellen Scheidungstermin nichts mehr im Wege. Wir vertreten Sie bundesweit!

Füllen Sie in diesem Fall bitte das nachfolgende Dokument aus, unterzeichnen Sie das Dokument und senden Sie es vorab nebst Anlagen an unsere Mailadresse. Das Original übersenden Sie bitte binnen Wochenfrist an unsere Kanzlei. Sie erhalten kurzfristig nach Eingang Ihrer E-Mail mit den Dokumenten eine persönliche Rückmeldung unserer Kanzlei.

Fragebogen Onlinescheidung
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