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Kindesunterhalt

Neues zum Kindesunterhalt ab 01.01.2022

Zum 01. Januar 2022 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert. Die neue Düsseldorfer Tabelle weist für die drei Altersstufen minderjähriger Kinder nunmehr folgende Mindestunterhaltsbeträge aus:

1. Altersstufe (0 - 5): 396 €
2. Altersstufe (6 -11): 455 €
3. Altersstufe (12-17): 533 €.

Der Selbstbehalt beträgt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige 1.160 €. Für erwerbslose Unterhaltspflichtige beträgt der Selbstbehalt 960 €.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien ebenfalls angepasst. Sie finden die neuen Leitlinien auf dieser Homepage im Bereich Service unter Downloads. Wer aufgrund eines dynamischen Unterhaltstitels seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, hat automatisch diese Änderungen zu beachten und sollte in die Zahlbetragstabelle schauen, um den korrekten Unterhalt zu leisten. Dort ist das hälftige Kindergeld bereits in Abzug gebracht.