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Scheidung

An dieser Stelle möchten wir Sie als Fachanwältinnen für Familienrecht über den üblichen Ablauf des Scheidungsverfahrens informieren.

Zu unterscheiden sind dabei

  1. die außergerichtliche Vorbereitung der Ehescheidung und
  2. das gerichtliche Scheidungsverfahren.
In der ersten Beratung besprechen wir Ihr Anliegen. Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:
  • Zugewinnausgleich und andere Formen der Vermögensauseinandersetzung,
  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Sonderbedarf, Mehrbedarf, Trennungsunterhalt,
    Nachehelicher Unterhalt, Altersvorsorgeunterhalt),
  • Versorgungsausgleich,
  • Ehewohnung und Hausrat,
  • Sorgerecht, Umgangsrecht, Betreuungsmodelle, z.B. Wechselmodell.
Anschließend geben wir Ihnen eine Empfehlung, welche Komplexe vor Einreichung des Scheidungsantrags bereits geklärt werden sollten oder sogar müssen. Denkbar ist zum Beispiel die Vorbereitung einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung.

In bestimmten Fällen ist es aber auch ratsam und sinnvoll, den Scheidungsantrag so zeitig wie möglich einzureichen, um Nachteile zu vermeiden.

Wir hören Ihnen aufmerksam zu und entwickeln dann zusammen mit Ihnen die für Ihren Fall individuell abgestimmte beste Strategie. Denn jeder Fall ist anders und erfordert daher eine maßgeschneiderte angepasste Vorgehensweise.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, uns so früh wie möglich aufzusuchen, sobald Sie sich mit dem Gedanken einer Trennung tragen.

Ab Einreichung des Scheidungsantrags dauert das Scheidungsverfahren durchschnittlich etwa 9 – 12 Monate. Diese Zeit ergibt sich deshalb, weil in fast allen Fällen der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Hierzu holt das Gericht Auskünfte von allen Rententrägern (Deutsche Rentenversicherung, private Rentenversicherer, Versorgungswerke u.a.) ein. Erst wenn alle Auskünfte der Rententräger vorliegen, teilt das Gericht einen Scheidungstermin mit.